AUFGABEN Durchführung von wiederkehrenden Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nach § 29 St VZO Vielseitige
Aufgabe Eigenverantwortliche Begutachtung und Prüfung von Kraftfahrzeugen aller Art nach § 29 St VZO an der technischen Prüfstelle und in Werkstätten
Seit über 50 Jahren bringen wir Menschen mit dem zusammen, was sie begeistert. In unseren sechs Fachbereichen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugtechnik,