AUFGABENDurchführung von wiederkehrenden Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nach § 29 St VZOVielseitige
Aufgabe Eigenverantwortliche Begutachtung und Prüfung von Kraftfahrzeugen aller Art nach § 29 St VZO an der technischen Prüfstelle und in Werkstätten