Kreis Mettmann Die wöchentliche Arbeitszeitbeträgt 39 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt nach EG 6 TVöD. Die Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich
Kreis Mettmann Die wöchentliche Arbeitszeitbeträgt 39 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt nach EG 6 TVöD. Die Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich